| Telefonische Beratung: 09001-BAFOEG (1,99 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz; abweichende Mobilfunkpreise)weiter
Persönliche Beratung mit schriftlicher Stellungnahme: 200 Euro
Berechnung der Förderungshöhe: 250 Euro
Vertretung gegenüber dem Bafögamt:
Vertretung im Verwaltungsverfahren, inkl. Antragstellung, Anhörung und Widerspruchsverfahren:
Fachrichtungswechsel, § 7 BAföG: 550 Euro
Leistungsnachweis, § 48 BAföG: 550 Euro
Auslandsförderung, § 5 BAföG: 550 Euro
Schülerbafög, §§ 2, 12 BAföG: 550 Euro
Förderungsdauer, §§ 15 ff. BAföG: 550 Euro
Darlehen und Rückzahlung, §§ 17 ff. BAföG: 550 Euro
Elternunabhängige Förderung/ Anrechnung von Einkommen/ Vorausleistung,
§§ 11, 21 - 25, 36, 38 BAföG: 750 Euro
Rückforderungen bei Vermögensanrechnung, §§ 26 ff. BAföG und §§ 45, 50 SGB X:
Bei Rückforderungen bis 7.000 Euro: 980 Euro
Bei Rückforderungen ab 7.001 Euro: 1.290 Euro
Verteidigung in Strafsachen wegen BAföG-Betrug, § 263 StGB:
Tatvorwurf bis 3.500 Euro: 980 Euro
Tatvorwurf ab 3.501 Euro: 1.290 Euro
Die genannten Preise sind Bruttopreise. Die Kosten für Auslagen und die gesetzliche Umsatzsteuer sind darin enthalten. Fahrt- und Reisekosten werden nicht gesondert berechnet und sind in den genannten Preisen enthalten.
In anderen Angelegenheiten wird eine Vergütung im Einzelfall vereinbart.
Für die Vertretung vor Gericht entstehen Gebühren in gesetzlicher Höhe nach RVG.
Die Höhe der anfallenden Gebühren bemisst sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.
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