| Telefonische Beratung: 09001-BAFOEG (1,99 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz; abweichende Mobilfunkpreise)weiter
Persönliche Beratung mit schriftlicher Stellungnahme: 200 Euro
Berechnung der Förderungshöhe: 250 Euro
Vertretung gegenüber dem Bafögamt:
Vertretung im Verwaltungsverfahren, inkl. Antragstellung, Anhörung und Widerspruchsverfahren:
Fachrichtungswechsel, § 7 BAföG
Leistungsnachweis, § 48 BAföG
Auslandsförderung, § 5 BAföG
Schülerbafög, §§ 2, 12 BAföG
Förderungsdauer, §§ 15 ff. BAföG
Darlehen und Rückzahlung, §§ 17 ff. BAföG
Rückforderungen bei Vermögensanrechnung, §§ 26 ff. BAföG und §§ 45, 50 SGB X
Die Rechtsanwaltskosten entstehen in gesetzlicher Höhe nach RVG, soweit keine Vergütung vereinbart wird.
Elternunabhängige Förderung/ Anrechnung von Einkommen/ Vorausleistung,
§§ 11, 21 - 25, 36, 38 BAföG: 750 Euro
Verteidigung in Strafsachen wegen BAföG-Betrug, § 263 StGB: 1.290 Euro
Die genannten Preise sind Bruttopreise. Die Kosten für Auslagen und die gesetzliche Umsatzsteuer sind darin enthalten. Fahrt- und Reisekosten werden nicht gesondert berechnet und sind in den genannten Preisen enthalten.
Für die Vertretung vor Gericht entstehen Gebühren in gesetzlicher Höhe nach RVG.
Die Höhe der anfallenden Gebühren bemisst sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.
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