Beispiel: auswärts wohnend, 2 Geschwister
Lara, 21 Jahre, Studentin

Lara studiert Geologie und wohnt nicht bei den Eltern, ist aber bei den Eltern mit krankenversichert. Sie hat noch 2 Geschwister. Klaus, ihr vierjähriger Bruder, geht in den Kindergarten und Karin, ihre siebzehnjährige Schwester, befindet sich im Vorbereitungsdienst bei der Stadtverwaltung und erhält eine Ausbildungsvergütung von 588 Euro. Ihr Vater verdiente als Angestellter bei der Stadt im vorletzten Kalenderjahr monatlich brutto 2.879,67 Euro. Die Kinder sind in der Kranken- und Pflegeversicherung familienmitversichert. Die Mutter trägt durch den Verkauf von Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten zum Unterhalt der Familie bei und erwirtschaftet im Monat  365 Euro. Zur Familie gehört noch der Großvater. Er bezieht eine kleine Rente von 537 Euro. Da er keine weiteren Angehörigen hat, ist der Großvater auf Unterstützung von Laras Eltern angewiesen.

Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG 
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerfreibetrages von 920 €)
2.879,67 €

76,67 €
2.803,00 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 v. H. bis zum Höchstbetrag
von monatlich 860,67 €
tatsächlich geleistete Steuern
(einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)
 
602,65 €

407,25 €
Einkommen im Sinne des BAföG  1.793,10 €

Berechnung der Renteneinnahmen des Großvaters für das BAföG

Renteneinkünfte
                                                           537,00 €
abzüglich Freibetrag nach Tz 21.1.32 BAföGVwV
für steuerfreie Einnahmen                                              138,05 €

anzurechnende Einnahmen im Sinne des BAföG                     398,95 €

So errechnet sich Laras "BAföG": 
Bedarfssatz für Lara:
Studentin
auswärts wohnend*
     


 333,00 €
133,00 €
466,00 €

Einkommen der Eltern
(im Sinne des BAföG)
Vater
Mutter

minus
Grundfreibetrag:
- für die Eltern:
- für Klaus:
- für den Großvater (398,95 € werden auf den Freibetrag von 435 € angerechnet.)
Restlicher Freibetrag
- Karin erhält keinen Freibetrag, da ihr Einkommen über dem Freibetrag liegt.








1,440,00 €
435,00 €




36,05 €



0,00 €
1.911,05 €



1.793,10 €
365,00 €
2.158,10 €













-1.911,05 €
247,05 €

 
Zusatzfreibetrag 55 Prozent von (50 Prozent für die Eltern und 5 Prozent Klaus)
Anrechnungsbetrag:


Förderungsbetrag (gerundet):
247,05 €


135,88 €



 - 135,88 €
111,17 €





-111,17 €
354,83 €


355 €

Lara erhält monatlich 355 Euro nach dem BAföG. Den Betrag erhält erhält sie hälftig als Zuschuss und Staatsdarlehen. Dies sind jeweils 177,50 Euro.

*  Wenn die Miete ihrer Studentenwohnung 133 Euro übersteigt, kann sie
außerdem noch bei Nachweis bis zu höchstens 64 Euro zusätzlich erhalten.

Beispiel: Auslandsjahr, Vater verdient gut, 2 Kinder
Jana, 22 Jahre, Studentin

Jana studiert im 4. Semester Jura und besucht für 1 Jahr eine Universität in den USA. Sie wohnt dort bei einer Gastfamilie. Sie hat Reisekosten von 1.200 Euro. Dazu kommen Studiengebühren von 4.450 Euro jährlich. Sie ist selbst beitragspflichtig krankenversichert. Ihr Vater ist Beamter mit einem Bruttoeinkommen im vorletzten Kalenderjahr von 3.709,67 Euro monatlich. Ihre Mutter ist nicht berufstätig. Janas Schwester Luisa besucht die Klasse 2 der örtlichen Hauptschule.

Berechnung des Einkommens im Sinne des BAföG 
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerfreibetrages von 920 €)
3.709,67 €

76,67 €
3.633,00 €
abzüglich
Sozialpauschale 12,9 v. H. bis zum Höchstbetrag von monatlich 425,00 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)

 425,00 €

711,87 €
Einkommen im Sinne des BAföG  2.496,13 €

So errechnet sich Janas BAföG: 

Bedarfssatz für Jana
Studentin
auswärts wohnend
Pflegeversicherung
Erhöhungsbetrag
– Studiengebühren*
(1/12 der Gesamtkosten)
– Reisekosten*
(1/12 der Gesamtkosten)
– Auslandszuschlag
für die USA*
– Krankenversicherung*

     
 333,00 €
133,00 €
8,00 €

370,83 €


100,00 €


210,00 €

47,00 €
1.201,13 €
Einkommen der Eltern
(im Sinne des BAföG)
minus
Grundfreibetrag:
- für die Eltern:
- für Luisa
- für Jana kein Freibetrag, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen
Ausbildung steht.






1.440,00 €
435,00 €



0,00 €
1.875,00 €

 2.496,13 €










- 1.875,00 €
       621,13 €

  

abzüglich Zusatzfreibetrag 55 Prozent von (50 Prozent für die Eltern und 5 Prozent Luisa)
Anrechnungsbetrag:

Förderungsbetrag (gerundet)

621,13 €  



- 341,62 €
279,51 €






- 279,51 €
922,32€

922 €

Jana erhält für Ihren Aufenthalt in den USA Förderungsleistungen von monatlich 922 Euro. Davon werden als Staatsdarlehen 97,09 Euro und als Zuschuss 824,91 Euro geleistet.

* nur Zuschuss

Beispiel: Beide Eltern arbeiten, Einzelkind
Franzi, 25 Jahre, Studentin

Franzi studiert Maschinenbau an einer Technischen Universität und wohnt nicht bei ihren Eltern. Sie zahlt eine monatliche Miete von 160 Euro. Sie ist der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beigetreten und ist selbst beitragspflichtig pflegeversichert. Ihr Bruder Alexander ist 13 Jahre alt und besucht eine Klasse der Sekundarstufe I am Wohnort der Eltern. Ihr Vater verdiente vor zwei Jahren 1.659,67 Euro brutto, Das Bruttoeinkommen Ihrer Mutter betrug im vorletzten Kalenderjahr 999,67 Euro .

Berechnung des Einkommens des Vaters im Sinne des BAföG 
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerfreibetrages von 920 €)
1.659,67 €

76,67 €
1.583,00 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 v. H. bis zum Höchstbetrag von monatlich 866,67 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)


340,35 €

18,31 €

Einkommen im Sinne des BAföG  1.224,34 €

Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG 
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
abzüglich
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Arbeitnehmerfreibetrages von 920 €)
999,67 €

76,67 €
923,00 €
abzüglich
Sozialpauschale 21,5 v. H. bis zum Höchstbetrag
von monatlich 866,67 €
tatsächlich geleistete Steuern (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)

198,24 €

23,43 €
Einkommen im Sinne des BAföG 701,12 €

So errechnet sich Franzis "BAföG": 

Bedarfssatz für Franzi:
Studentin –Grundbedarf –
auswärts wohnend
Erhöhungsbetrag für eigene
Krankenversicherung
Erhöhungsbetrag für eigene
Pflegeversicherung
Erhöhungsbetrag für Miete *
     
333,00 €
133,00 €
46,02 €


8,00 €


27,00 €

548,00 €
Einkommen der Eltern
(im Sinne des BAföG)
Vater
Mutter


minus

Grundfreibetrag:
- für die Eltern
- für Alexander
- Franzi erhält keinen Freibetrag, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht.



 



1.440,00 €
435,00 €




0,00 €
1.875,00 €


1.221,34 €
701,12 €
1.925,46 €










-1.875,00 €
50,46 €

  

Zusatzfreibetrag 55 Prozent von
(50 Prozent für die Eltern und 5 Prozent Alexander)
Anrechnungsbetrag:

Förderungsbetrag (gerundet):


 50,46 €


27,75 €





 - 27,75 €
22,71 €






- 22,71 €
525,29 €

525 €

Franzi erhält Förderung nach dem BAföG in Höhe von 525 Euro, davon sind jeweils 262,50 Euro Zuschuss und Staatsdarlehen.

* Wenn seine monatliche Mietbelastung 133 Euro übersteigt, kann er bei
entsprechendem Nachweis zusätzlich bis zu höchstens 64 Euro zusätzlich erhalten.

Die hier vorliegenden Beispiele sind entnommen von der Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.