BAföG-Ämter: Kraftfahrzeuge mit Wert über 7.500 Euro zählen zum Vermögen

Die Bafög-Ämter zählen ab März 2009 ein Auto zum Vermögen, wenn der geschätzte Wert 7.500 Euro übersteigt. Neue Antragsformulare mit diesem Hinweis werden bereits bundesweit verwendet. Es handelt sich hierbei um Formblatt 1, Zeile 102.

Der Verkehrswert des Fahrzeuges ist vom Auszubildenden zu schätzen. Ein Fahrzeugwert von über 7.500 Euro ist nicht mehr angemessen.

Das Vermögen für einen PKW wird somit nach folgender Formel berechnet:

Vermögen (PKW) = Fahrzeugwert - 7.500 Euro